In Kombination mit bis zu 70% Förderung
Förderungen 2024
Wenn Sie überlegen, Ihre Fenster zu erneuern, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt dafür. Die österreichische Regierung bzw. das Land Steiermark hat für das Jahr 2024 großzügige Förderungen für Sanierungsmaßnahmen und insbesondere für den Fenstertausch bereitgestellt.
Bundesförderung für „Einzelbauteil-Sanierung“
Die Bundesförderung „Einzelbauteil- Sanierung“ bietet eine maximale Förderung von € 9.000,- oder 50% der Investitionskosten, einschließlich des Fenstertauschs. Dies bedeutet, dass die Hälfte bzw. maximal € 9.000.- der Kosten, die Ihnen beim Austausch Ihrer Fenster entstehen, durch diese Förderung gedeckt werden könnte.
Landesförderung Steiermark „kleine Sanierung“
Zusätzlich zur Bundesförderung fördert das Land Steiermark „kleine Sanierung“ 15% vom Gesamtrechnungsbetrag. Diese zusätzliche Förderung kann dazu beitragen, die Kosten für die Sanierung und den Fenstertausch weiter zu senken
Beim Finanzamt „Öko-Sonderausgabenpauschale“
Zusätzlich zu den Landes- und Bundesförderungen kann die „Öko-Sonderausgaben-pauschale“ beim Finanzamt in Anspruch genommen werden. Bspw. können für eine Fenstersanierung € 4.000,- auf einen Zeitraum von 5 Jahren (jährlich € 800,-) berücksichtigt werden. Je nach Steuersatz, in der Regel von 20% bis 50%, können Steuergutschriften in der Höhe von € 800,- bis € 2.000,- refundiert werden. Dies ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die dazu beitragen kann, die Kosten für umweltfreundliche Sanierungsmaßnahmen zu senken.
Wir helfen Ihnen dabei, von diesen Förderungen zu profitieren. Wir bieten hochwertige Fenster, die nicht nur die Energieeffizienz Ihres Hauses verbessern, sondern auch dazu beitragen, die Umwelt zu schützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass für die Inanspruchnahme dieser Förderungen bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Daher ist es ratsam, sich vor Beginn der Sanierungsarbeiten ausführlich bei uns zu informieren.
Mit diesen Förderungen ist es für Haus- und Wohnungsbesitzer in Österreich nun einfacher und kostengünstiger denn je, ihre Immobilien zu sanieren und energieeffizienter zu gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Produkte und Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, das Beste aus diesen Förderungen herauszuholen.
Neuerungen und Klarstellungen
bei der Förderaktion Fenstertausch gibt es in der Bundesförderung (KPC) Einzelbauteil-Sanierung sowie in der Wohnbauförderung Steiermark „Kleine Sanierung“ einige Klarstellungen bzw. Neuerungen.
1. Bundesförderung:
(Quelle: Sanierungsbonus für Private 2023/24 FAQ´s, Stand 12/2023)
Wie ist mein Zweifamilienhaus förderfähig?
Ein Zweifamilienhaus (zwei getrennte Wohneinheiten mit eigener Wohnungseingangstüre, Küche und Bad) ist folgendermaßen förderungsfähig:
Für jedes Wohnobjekt (Wohneinheit im Zweifamilienhaus) kann ein Antrag gestellt werden. Gibt es für die beiden getrennten Wohneinheiten jeweils unterschiedliche Eigentümer oder Mieter, kann vom Eigentümer/Mieter für die jeweilige Wohneinheit eine Förderung beantragt werden.
Bei gemeinsamen Rechnungen/Angeboten werden die Kosten entsprechend dem angegeben Aufteilungsschlüssel auf die jeweiligen Wohneinheiten aufgeteilt. Beide Förderungsnehmer/-innen müssen als Rechnungsempfänger/-innen angegeben werden.
Die eigenen Wohneinheiten im Zweifamilienhaus müssen von der jeweiligen Gemeinde schriftlich bestätigt werden.
Somit kann ein Fenstertausch in einem Zweifamilienhaus für jede Wohnungseinheit extra beantragt werden.
Kann ich für unterschiedliche Standtorte mehrere Förderanträge stellen?
Ja, ein Gebäudeeigentümer kann im Rahmen der Förderungsaktion Sanierungsbonus 2023/2024 für unterschiedliche Standorte je einen Antrag stellen.
Ich wohne im Ausland. Das Objekt, welches ich sanieren möchte, ist aber in Österreich. Kann ich eine Förderung beantragen?
Ja. Die Förderungsaktion Sanierungsbonus 2023/24 gilt für Objekte im Inland unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers/Mieters.
In dieser Förderaktion sind alle Wohngebäude förderfähig, wenn sie überwiegend (über 50%) privat genutzt.
2. Landesförderung:
(Quelle: Förderungsrichtlinie Punkt 5.l) „Kleine Sanierung“, Stand 1/2024)
Einfamilienhäuser oder Wohnungen, für die eine Förderung beantragt wird, müssen ständig mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Nebenwohnsitze, Ferienwohnungen, Wochenendhäuser, Büro- und Geschäftsräumlichkeiten und dergleichen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wenn bei der Fördereinreichung keine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet werden kann, wird bei der Förderzusage (ca. 6 Monate später) ein Meldezettel mit Hauptwohnsitz von der Förderstelle nachgefordert. Der Hauptwohnsitz kann abgesehen vom Gebäudeeigentümer, auch vom Mieter oder vom Bauberechtigten sein.
Wichtige Neuerung:
Landesförderung „Kleine Sanierung“ – ab 1/2024 werden die vollen Investitionskosten berücksichtigt!
Bei den Sanierungsförderungen des Landes Steiermark wird bei den eingereichten Förderanträgen ab 01.01.2024 der Betrag der Bundesförderung bzw. einer allfälligen Gemeindeförderung nicht mehr abgezogen, dh. es werden die vollen Investitionskosten berücksichtigt. Siehe beigelegtes Beispiel!
QUELLE: Regionalenergie-Team ( Tel.: 03172/30321 )